Berufsverbote

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Staatsschutz Treuepflicht Berufsverbot

Lesung zum 50. Jahrestag des "Radikalenerlasses"

Aus der Reihe „Aus den Akten auf die Bühne. Kooperation mit der Uni Bremen und der GEW.
Einrichtung Text/Szene: Peter Lüchinger. Mit: Simon Elias, Peter Lüchinger, Erik Roßbander, Erika Spalke, Kathrin Steinweg.

Am 28. Januar 1972 wurde der sogenannte Radikalenerlass vom Bundeskanzler Willi Brandt und den Ministerpräsidenten der Länder beschlossen. In der Folge wurden Tausende Bewerber für den Öffentlichen Dienst, insbesondere für den Schuldienst, abgelehnt und Hunderte entlassen. Es entstand ein Klima der Einschüchterung und Angst, Anhörungsverfahren und Bespitzelung, die „Gefahr der kommunistischen Unterwanderung“ prägten die öffentliche Diskussion. Zugleich aber entwickelte sich in den nächsten Jahren Solidarität mit den Betroffenen und internationale Unterstützung.
Zugleich wurden die Berufsverbote in andere Bereiche des Öffentlichen Dienstes und Unternehmen ausgeweitet, in den Gewerkschaften wurden Mitglieder linker Organisationen mit Hilfe des „Unvereinbarkeitsbeschlusses“ ausgeschlossen. Zunehmend widersprachen Gerichte der Berufsverbotspolitik, nicht zuletzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Fall der Kollegin Dorothea Vogt.
Erst Ende der 70er Jahre wurde diese antidemokratische Politik von Verantwortlichen wie Willi Brandt und Hans Koschnik „als politischer Fehler“ bekannt. Vor 10 Jahren haben die Bremische Bürgerschaft und der Senat Abstand von der Politik der Berufsverbote und die damit verbundene damalige politische Überprüfungspraxis verurteilt. Die Aufforderung der Bürgerschaft an den Senat, „mit den Betroffenen einen ideellen Abschluss zu suchen“ steht weiterhin aus wie eine Entschädigung.
Anlässlich des 50. Jahrestages erinnert die GEW Bremen an die Folgen dieser Politik und tritt weiterhin für eine Demokratisierung in den Bildungseinrichtungen und allen gesellschaftlichen Feldern ein.