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Volksbühne am Rudolfplatz
Rechtsstreit zwischen der Volksbühne am Rudolfplatz und dem Nachbarn endlich beendet!

Quelle: Volksbühne am Rudolfplatz ©Frank Mirgel
Rechtsstreit zwischen der Volksbühne am Rudolfplatz und dem Nachbarn endlich beendet!
Nach 7 Jahren ist die Baugenehmigung/ Betriebserlaubnis für das Traditionstheater gerichtsfest und für den Spielbetrieb im Jubiläumsjahr – 10 Jahre Volksbühne am Rudolfplatz – besteht somit endlich Rechts – und Planungssicherheit! Dieser erfreuliche Abschluss ist allerdings von der Hauseignertümerin, dem Verein Freie Volksbühne Köln e.V. und der Volksbühne am Rudolfplatz gGmbH mit viel Nerven und rd. 160.000,-€ teuer bezahlt worden.
Die Beschwerde der gegnerischen Partei gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht aus Juni 2024 ist mit aktuellem Beschluss im April 2025 zurückgewiesen worden.
Somit ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Münster aus Juni 2024 endgültig rechtskräftig. Ausgangspunkt war eine Klage des Nachbarn gegen die Baugenehmigung (Betriebserlaubnis), die die Stadt Köln der Volksbühne am Rudolfplatz 2018 erteilt hatte.
Doch das Urteil des OVG in Münster sendet auch grundsätzliche Signale an die Kulturlandschaft: es macht klar, dass die TA Lärm für Kulturbetriebe wie die Volksbühne am Rudolfplatz einschlägig ist und nicht - wie der Kläger behauptete - die Freizeitlärmrichtlinie mit ihren für die Betreiber von emittierenden Betrieben ungünstigeren Beurteilungszeiträumen.
Dennoch wird sich das Theater an Auflagen der Betriebsgenehmigung (Schlusszeit: 22 Uhr und vorgegebene Lärmwerte) halten müssen und sein Programm danach ausrichten, so wie es schon in den vergangenen Jahren praktiziert worden ist.
Wir danken den CBH Rechtsanwälten, insbesondere unserem Projektleiter Dr. Tassilo Schiffer, für die stets kompetente, unaufgeregte und letzten Endes erfolgreiche Begleitung.
Ansprechpartner: Axel Molinski & Birger Steinbrück
Pressekontakt: Eliza Bender, eliza.bender@volksbuehne-rudolfplatz.de
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